Existenzgründer-Coaching 

- nach Gründung aus der Arbeitslosigkeit -

Zuschuss für Beratungen nach einer Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Ab dem 1. Oktober 2008 haben ehemals Arbeitslose in den ersten 12 Monaten nach der Gründung einen Anspruch auf einen Zuschuss von 90% ihrer Coaching- und Beratungsmaßnahmen.

Beträgt das vereinbarte Beratungshonorar maximal 4000,- Euro, werden 90% (3600,- Euro) bezuschusst. Allerdings darf das Tageshonorar nicht mehr als 800,- Euro betragen.

Ich habe als Berater auch die Zulassung für dieses Förderprogramm ( Gründercoaching Deutschland) und bin gerne bei der Beantragung des Beratungszuschusses behilflich.

Der Vorteil einer individuellen Beratung (Coaching) durch einen Berater: Der Gründer und der Berater können sich völlig aufeinander einstellen und auf jede Besonderheit schnell und effektiv reagieren. Durch diese angeleitete Lernphase im Rahmen des "Learning by doing" wird der Betreute zügig zur selbstständigen Lösung von Problemen hingeführt.

Ich biete ein individuelles Einzel-Coaching an. Die Schwerpunkte bestimmen Sie selbst.

Folgende Punkte sind häufig Gründe für ein Coaching:

Die Finanzmittel reichen nicht aus, was tun?
Keine strategische Grundausrichtung
Es besteht kein passendes Marketingkonzept
Keine optimale Kundenorientierung
Fehlendes Verkaufstraining
Keine Controllinginstrumente (Frühwarnsystem etc.) vorhanden
Keine optimale Organisation
Es besteht kein Zeitmanagement.